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Fachverband Werbung & Marktkommunikation
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Werbebeschränkungen

NEWS

 

Bildquelle: www.pixelio.de

 

Europäische Union

 

Die neue Europäische Kommission 2010-2014 steht nun fest: Welche Kommissare und Themengebiete sind für die Werbe- und Marktkommunikation von Relevanz?

Der Fachverband hat für seine Mitglieder einen Überblick der relevanten Kommissare und Themengebiete zusammengestellt, da sich mit der neuen Kommission auch die Zuständigkeiten innerhalb der Ressorts geändert haben.

 Die Europäische Kommission 2010-2014  (pdf | 143 kB)

  

Erfolgreiches "European Media Revolution Event" in Brüssel, 30. Juni 2010  

Am 30. Juni 2010 fand in Brüssel die Media Lounge statt, um mehr Aufmerksamkeit für die Rolle und Zukunft der Medien und Werbung in Europa zu erlangen. Zentrale Frage: "Was für Medien brauchen wir zukünftig für Europa?"

Neelie Kroes, Vize-Präsidentin und EU-Kommissarin für Digitale Agenda, betonte, dass sie die digitale Agenda so "schmerzfrei" wie nur möglich umzusetzen versucht und sich nur dort für Regulierung einsetzt, wo es nicht anders lösbar ist. Durch die Richtlinie für audiovisuelle Medien ist die Flexibilität für Werbung und Product Placement erweitert worden. Die Generaldirektion wird sich auf jeden Fall in Zukunft intensiv mit "Cookies" beschäftigen.

Olivier Fleurot, Präsident EACA & CEO MS&L Group, unterstrich, dass die große Herausforderung aus Sicht der Agenturen die progressive Verdrängung des traditionellen "Push-Marketing" hin zu Kommunikation über Social Media ist. Damit sind wir mit einem Bottom-Up und nicht wie bisher mit einem Top-Down-Prozess konfrontiert. Die Wahrnehmung der Marken wird mittlerweile schon im selben Maß von diesen Unterhaltungen wie von traditionellen Kampagnen beeinflusst. Um weiterhin als Agentur erfolgreich zu sein, müssen Werber ihre Rolle überdenken und entsprechend anpassen.

Weitere Informationen zum Media Lounge finden Sie hier.

  

Neues Logo für EU-Bio-Produkte 

Ab Juli 2010 müssen alle biologischen Erzeugnisse innerhalb der Europäischen Union mit dem Sieger-Logo des EU-Bio-Logo-Wettbewerbs gekennzeichnet werden. 63 Prozent der Online-Abstimmer haben sich für ein weißes Blatt aus Sternen auf grünem Hintergrund entschieden.

  Nähere Informationen und das aktuelle Logo finden Sie hier.

 


ALKOHOL  

EU: Alkohol-Strategie 

 Am 24. Oktober 2006 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung "EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden" veröffentlicht. Grundsätzlich geht es in diesem Papier um die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Alkoholkonsums (und nicht um das Produkt selbst). In diesem Strategiedokument ist die Rede davon, dass die Kommission keine Alkohol-Werbeverbote ins Auge fasst. Bezug wurde explizit auf die kommerzielle Kommunikation der Hersteller alkoholhaltiger Getränke genommen, bei denen laut Bericht Handlungsbedarf wegen „unverantwortlicher Marketingaktivitäten“ besteht. Helfen soll die Etablierung eines EU-weiten Verhaltenkodexes.

Standpunkt des EU-Parlaments

Am 5. September 2007 hat das Europäische Parlament die Entschließung zu der EU-Alkohol-Strategie angenommen. Abgelehnt wurde allerdings die Idee europaweit Warnhinweise – angelehnt an die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln – hinzuzufügen, um auf die Gefahren des Alkoholkonsums hinzuweisen. Verlangt wird hingegen eine Studie über die Effektivität einer verpflichtenden Kennzeichnung bis 31. Dezember 2009, um anschließend Schlüsse daraus ziehen zu können.

Weiters wurde über ein EU-weites Werbeverbot für alkoholhaltige Getränke in TV zwischen 6 Uhr und 21 Uhr abgestimmt, welches allerdings von der Mehrheit abgelehnt wurde.

Abschließend deponierten die Parlamentarier, dass Industrie und Medien sich freiwillig dazu verpflichten sollten, zu gewissen Uhrzeiten auf Alkoholwerbung in TV zu verzichten und darüber hinaus Jugendliche nicht als Zielgruppe für Werbezwecke zu verwenden. Sollten diese Forderungen nicht berücksichtigt werden, ist mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Im Rahmen der EU-Kinderrechtsstrategie hat sich die Mehrheit der Abgeordneten am 16. Jänner 2008 allerdings sehr wohl für ein TV-Werbeverbot zwischen 6 Uhr und 21 Uhr, für ein strengeres Regelwerk von Sportsponsoring und Alkohol und ein Werbeverbot für alkoholische Erzeugnisse mit auf Kindern ausgerichteten Inhalten, ausgesprochen (Punkt 167.c.). Zwar geht es hier nicht konkret um ein Gesetzgebungsverfahren, die Weiterentwicklung der Kinderrechtsstrategie der Kommission könnte aber die Anregungen des EU-Parlaments aufgreifen.

Das Europäische-Forum "Alkohol und Gesundheit"

Das Europäische-Forum „Alkohol und Gesundheit“ (European Alcohol and Health Forum) wurde zur Umsetzung des Alkohol-Strategiepapiers gegründet, um die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Alkohol zu verringern (Charter establishing the European Alcohol and Health Forum).

Es sind zwei Arbeitsgruppen (Task Force) zu Jugend und Alkohol auf der einen Seite und zu „kommerzielle Kommunikation“ auf der anderen Seite gegründet worden, um eine bestmögliche Entwicklung zu gewährleisten. Um Forum- und/oder Arbeitsgruppenmitglied zu werden, muss eine Verpflichtung von den Vertretern der Wirtschaft und den NGOs abgegeben werden und eine Zustimmung darüber, dass man sich mit  der Verringerung alkoholbedingter Schäden befasst. Seit Februar 2008 sind 78 Verpflichtungen (Overview of commitments) eingegangen.

Der Fachverband Werbung hat gemeinsam mit seinen europäischen Verbänden erzielt, dass die Etablierung eines EU-weiten Verhaltenkodexes aus dem Regelwerk des Alkoholforums gelöscht wurde.

NEWS
19. Mai 2010         

WHO verabschiedet globale Alkoholstrategie

Die globale Alkoholstrategie der Weltgesundheitsorganisation WHO sind Richtlinien, die entsprechende Methoden und Möglichkeiten empfehlen.

In ihrem Strategiepapier fordert die WHO restriktivere Marketingmaßnahmen. Es gibt demnach Anhaltspunkte dafür, dass Marketing Auswirkungen auf den Beginn von Alkoholkonsum bei Jugendlichen hat.

Die wichtigsten Punkte des WHO-Papiers für die Werbung und Marktkommunikation im Überblick:

  • Zu Bekämpfung eines schädlichen Alkoholkonsums soll der Einfluss von Marketing - sowohl quantitativ als auch inhaltlich - reduziert werden (besonders im Zusammenhang mit Jugendlichen).
  • Marketing soll einen vorbeugenden Denkansatz beinhalten
  • „Jugendliche“ sollen vom Marketing geschützt werden. Dieser Begriff wird aber im Bericht nicht definiert. 
  • Besonders Augenmerk soll auch die neuen Marketingtechniken (z.B. Emails, Sms, Podcast, Social Media) gelegt werden.
  • Das Problem von grenzüberschreitendem Marketing, u.a. im Satelliten-TV oder Internet, wird thematisiert.

Demnach fordert die WHO folgende Regulierungen:

  • von direktem oder indirektem Marketing in einigen oder allen Medien
  • von Sponsoraktivitäten, die sich mit alkoholischen Getränken befassen
  • von den neuen Marketingformen – besonders Social Media
  • Restriktivere oder verbietende Maßnahmen von Promotions, die sich an Jugendliche richten
  • Entwicklung von Organen zur Kontrolle von Alkohol-Marketing-Maßnahmen

Weiterführender Link:

Das Strategiepapier der WHO

NEWS
21. April 2010        

 Eurobarometerstudie: Die Einstellung der Europäer zu "Alkohol", April 2010

 Die wichtigsten und relevantesten Ergebnisse für die Werbung und Marktkommunikation:

 

  • 77 Prozent der Befragten befürwortet ein Verbot von Alkoholwerbung, die sich an Personen zwischen 15 und 24 Jahren richtet (Es gibt sehr länderspezifische Unterschiede: Hohe Zustimmung in der Slowakei mit 92 Prozent, Portugal und Griechenland mit jeweils 86 Prozent, weniger hingegen in Dänemark, Frankreich, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Luxembourg  mit 63 Prozent bis 69 Prozent).
  • 82 Prozent der Befragten befürwortet Gesundheitswarnungen für Schwangere und PKW-Fahrer in Werbung und 79 Prozent auf Flaschen.
  • 89 Prozent der Befragten gaben an, dass das Alterslimit von 18 Jahren sowohl beim Kauf als auch beim Bestellen von Getränken sein sollte.
  • 53 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass jeder individuell die Verantwortung für die Vermeidung von zu viel Alkoholkonsum trägt. 43 Prozent hingegen  meinen, dass der Staat beschützend eingreifen sollte.
  • Ca. 30 bis 35 Prozent der Befragten befürworten eine andere Preispolitik bei Alkoholika

Der Link zur aktuellen Eurobarometerstudie lautet http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_331_en.pdf.

 

NEWS
25. September 2008         

Workshop "Alkohol und Werbung", Wien

Startschuss für verantwortungsvolles Werben mit hochkarätiger Unterstützung aus Brüssel

Drössler: „Österreich mit Pionierrolle und Vorbildwirkung in Sachen Alkoholwerbung in Europa“ - Richtlinien einhalten oder Werbeverbote drohen | Donnerstag, 25.09.2008

Lesen Sie mehr in der aktuellen Pressemeldung.

Die Präsentationsunterlagen zur Hintergrundinformation exklusiv für Sie:

 Workshop 250908_Part I
 Workshop 250908_Part II

 

NEWS
17. April 2008           

Die Europäische Kommission hat die Vertreter der europäischen Industrie-, Gesundheit-, Konsumentenschützer- und der Werbewirtschaft am 17. April 2008 zu einem öffentlichen Hearing und Meinungsaustausch in Brüssel eingeladen.

Die neue Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou hat sich erfreut über die freiwilligen Verpflichtungen der Industrie im Forum gezeigt. Es bedarf ihrer Meinung nach allerdings mehr als diese "Commitments" auszusprechen (“committing to action is one thing and delivering another”). Vassiliou fordert weiterhin, dass die Alkoholindustrie ihre Produkte verantwortlich und nicht direkt an Kinder und Jugendliche richtet.

Als nachgefragt wurde, ob die Kommission einen Entwurf zur Reduzierung alkoholbedingter Schäden plant (sprich ein neues rechtliches Regelwerk, das Werbung einschränken könnte), wurde erklärt, dass jetzt einmal den Forum-Stakeholdern die Chance der Selbstregulierung gegeben wird.

Den Gesamtüberblick über das Meeting finden sie hier. Folgende Präsentationen wurden im Rahmen des Forums vorgetragen.

  1. Alcohol and Health – the EU Strategy, R. Madelin  (DG SANCO) 
  2. The role of WHO at European and Global  level,  M. Renström  (Management of  Substance Abuse, Department of Mental Health and Substance Abuse, WHO  Europe, Geneva) 
  3. A six Municipality prevention trial to reduce alcohol and drugs  related problems 2003-2006, C. Rehman  (Mobilisering mot narkotika (Swedish National Drug Policy  Coordinator)
  4. Recent developments in German Alcohol  Policy, T. Holzer  (Die  Drogenbeauftragte der Bundesregierung) 
  5. Marketing Communication Task Force: Chair's report on workshop  held in Brussels on 4-5 March 2008, R. Madelin  (DG  SANCO) 
  6. Task Force on Youth Related aspects of alcohol, M. Hübel  (DG  SANCO) 
  7. Overview of Forum Members’ Commitments, M. Hübel (DG  SANCO)  
  8. The Alcohol Policy Youth Network (APYN), N.A. Rodriguez  McCullough  (European Youth Forum) 

Für die Werbebranche relevante Informationen:

ad 1.:
Im Rahmen einer Eurobarometerstudie haben 77 % der befragten Bürger angegeben, dass sie Warnhinweise auf Alkoholflaschen befürworten. Auch haben sich 76 % für ein Alkoholwerbeverbot an Jungendliche und Kinder ausgesprochen.

ad 4.:
Die deutsche Drogenbeauftragte vertritt den Standpunkt, dass das deutsche Selbstregulierungssystem sehr schwach sei und daran noch sehr stark gearbeitet werden muss. Ein proaktives Monitoring von Alkoholwerbung ist auch einer ihrer Vorschläge.

ad 5.:
Die Task Force Marketing Communication stellt ihren Standpunkt und Empfehlungen vor.

ad 7.:
53 % der Commitment kommt aus der Alkoholindustrie, 5 % machen der Werbe-, Marketing und Sponsoringbereich aus.


Zeitplan:
Das nächste Forum Meeting findet im November statt. Die Task force on marketing communication wird sich entweder noch vor oder nach der Sommerpause treffen.
  

 


Arzneimittel

10. April 2009         

 Arzneimittel und Partienteninformation: Richtlinie wird nicht vor Sommer angenommen

Der parlamentarische Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz wurde gebeten eine Meinung zur Richtlinie "Information über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel" zu verfassen. Diese Meinung wird noch im Rahmen der letzten Sitzungen des Europäischen Parlaments besprochen. Erst dann wird das Europäische Parlament seine Entscheidung fällen.

Nähere Informationen finden Sie im folgenden EU-Dokument.
Nähere Informationen zum Status quo finden Sie hier.

 

10. Dezember 2008         

 Gesetzesentwurf für Arzneimittel und Werbung von Kommission veröffentlicht

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz hat der Europäische Kommissar Günter Verheugen den Gesetzesentwurf für sichere, innovative und erschwingliche Arzneimittel präsentiert.


Darin enthalten sind unter anderem Vorschläge über die Bereitstellung von hochwertigen, für die Bevölkerung leicht zugänglichen Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Es geht grundsätzlich darum, dass die Veröffentlichung von Produktinformationen für verschreibungspflichtige Medikamente in bestimmten Printmedien und im Onlinebereich erlaubt sind. Welche genauen "gesundheitsbezogenen" Printmedien und welche Bereiche im Internet damit gemeint sind, diese Kompetenz soll an die Mitgliedsstaaten übertragen werden.

Ganz klar geht hervor, dass "Massenmedien" weiterhin nur Werbung für nicht verschreibungspflichtige Medikamente machen dürfen.

Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung.

27. November 2008        

 Arzneimittel und Kommunikation: EU Entwurfsvorschlag verschoben

Die Novellierung der Arzneimittelregulierung wird schon seit geraumer Zeit gefordert. Die Veröffentlichung des Entwurfs von Günter Verheugen, Kommissar für Industrie, war für 26. November 2008 vorgesehen. Der Termin wurde verschoben - Berichten der Generaldirektion zur Folge ist noch bis Ende des Jahres mit dem Entwurfsvorschlag zu rechnen.

Vorab kann man sagen, dass Werbung von Arzneimitteln nach wie vor verboten sein soll.

--> Allerdings soll den Firmen erlaubt werden Informationen über das Produkt, den Preis und über die Behandlungsmethoden bekannt zu machen.

Die Mitgliedsstaaten werden laut Kommission aufgefordert diese "erweiterten" Informationen zu „überwachen“ und gegebenenfalls zu sanktionieren. 

 


 AUTOMOBIL

Dezember 2009           

EU: Neue Reifenkennzeichnungsverordnung bestätigt

Nachdem sich Rat und Parlament letzte Woche auf einen Kompromisstext zur neuen Kennzeichnungsverordnung für Autoreifen geeinigt haben, hat das Parlament diesen nun formell bestätigt.

Auf Reifen entfallen 20 bis 30 Prozent des gesamten Kraftstoffverbrauches eines Fahrzeugs. Die Reifenkennzeichnungsverordnung legt daher fest, dass Reifen, ähnlich den Energieklassen von Haushaltsgeräten, in Effizienzklassen eingeteilt werden. Alle Reifen, die nach dem 1. November 2012 verkauft werden, müssen nach ihrer Treibstoffeffizienz, Haftung bei Nässe und Lärmerzeugung klassifiziert und gekennzeichnet werden. Dadurch wird der Kunde über Umwelt- und Sicherheitseigenschaften des Produktes informiert. Ausnahmen bilden runderneuerte Reifen, professionelle Geländereifen und Rennreifen.

Neu produzierte Reifen müssen bereits ab dem 1. Juli 2012 durch Aufkleber oder Zusatzinformationen gekennzeichnet sein, bevor sie in die Verkaufs- und Werkstätten geliefert werden. Auch müssen die Konsumenten vor dem Reifenkauf über die entsprechenden Energieklassen informiert werden.

3. November 2008           

Europäische Kommission stoppt aktuelle Gespräche zu Autowerbung

Die Gespräche über einen Entwurf der Kennzeichnung von
CO2-Emissionen und über Treibstoffeffizienz bei Autowerbung sind vorerst auf Eis gelegt worden. Anderen Themen wird in der Generaldirektion Umwelt momentan Vorrang gegeben.

 

25. September 2008         

 Umfrage in Deutschland: Wie viel Information bei Autowerbung

In Deutschland wurde eine Umfrage des Gesamtverbandes Kommunikationsagenturen (GWA) und dem ADAC zu Werbung und Information bei Automobilen durchgeführt.

Demnach wünschen sich 70 Prozent der deutschen Autofahrer mehr umweltrelevante Informationen, die jedoch nicht explizit in der Werbung vorkommen muss. Die Resultate der Umfrage widersprechen den aktuellen Forderungen der EU, die den Informationsgehalt bei Autowerbung erhöhen möchte.

Diese "umstrittenen" Zusatzinformationen sollen laut Umfrage vorwiegend in Broschüren, Prospekten oder auf den Internetseiten der Hersteller ausgewiesen werden.

Die Presseaussendung des GWA finden Sie hier.
Die Resultate der Umfrage finden Sie hier.

24. April 2008         

Green Week - Auto und Werbung in Diskussion

Im Rahmen der Green Week 2008(http://ec.europa.eu/environment/greenweek/home.html), die von 3. Juni bis 6. Juni 2008 in Brüssel stattfindet, befasst sich ein eigender Block mit Marktkommunikation in Zusammenhang mit Autos und ihren Kaufentscheidungen.

Dominic Lyle, Generaldirektor des europäischen Dachverbandes EACA, wird vor der Kommission die Werbebranche vertreten.

Der Fachverband wird Anfang Juni aktuell davon berichten.

 

16. Februar 2008      

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der
Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Ergebnisse der Überprüfung der Strategie
der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen“

Im 3.9 wird auf die freiwillige Verpflichtung zu einem EU-weiten Verhaltenkodex für die Vermarktung von Autos und die entsprechende Werbung, der auf die Förderung nachhaltiger Verbrauchsmuster ausgerichtet ist, eingegangen.

Im 5.8 macht der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss darauf aufmerksam, dass er mit der von der Kommission vorgeschlagenen Harmonisierung der bisher bestehenden Verhaltenkodizes in den europäischen Ländern einverstanden ist.  

Lesen Sie hier die Stellungnahme im Detail.

 


Digitale Agenda

NEWS
24. Juni 2010         

 Online Behavioural Advertising - latest News

Am 24. Juni 2010 hat die Artikel 29 Datenschutzgruppe der Europäischen Kommission ein Papier über Online Behavioural Advertising veröffentlicht. Die Datenschutzgruppe vereinigt alle nationalen Datenschutzkommissionen und hat die Möglichkeit eigeninitiativ Datenschutz-Empfehlungen abzugeben. Dieses Papier ist zwar nicht bindend für die Europäische Kommission, kann sie jedoch in zukünftigen Aktionen beeinflussen.


Empfehlung von „Opt-In“
Die Empfehlungen gehen dahin, dass die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre im Internet verschärft werden sollen. Im Mittelpunkt der politischen Überlegungen steht ein „Opt-In-Modell“, wonach Informationen, die in „Cookies“ gespeichert sind und am Rechner abgelegt werden, als personenbezogen und daher als schützenswerte Daten beurteilt werden. Die Verwendung von „Cookies“ nur mehr dann zulässig sein, wenn der Konsument dem im Vorhinein ausdrücklich und eindeutig zugestimmt hat (Browser(vor)einstellung „Cookies akzeptieren“).

Lesen Sie mehr

 


Energie-Kennzeichnung

NEWS
Mai 2010
         

 Das Europäische Parlament hat in zweiter Lesung neue Kennzeichungsrichtlinien verabschiedet. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass jedes ans Stromnetz angeschlossene
Gerät sowie auch Gegenstände, die sich auf den Energieverbrauch mittelbar auswirken (z.B. Fenster), auf der bisher existierenden A-G-Energie-Anzeige basierend, seine Energieklasse anzeigt. Es wurden zusätzlich noch die Klassen A+, A++ und A+++ (dunkelgrün) für besonders effiziente Geräte eingeführt. Das Europäische Parlament sieht darin eine Erleichterung der Kaufentscheidung für Konsumenten.

Was heißt das für die Werbung?
In gedruckten Werbeanzeigen für energieverbrauchsrelevante Produkte (die Europäische Kommission wird eine detaillierte Nennung vornehmen) muss die Energieklasse angeführt werden, wenn Bezug auf den Energieverbrauch, Leistung oder Preis genommen wird.

Zeitplan
Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

Nähere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Europäischen Parlaments.

 


GESUNDHEIT

WHO veröffentlicht Empfehlungen über Nahrungsmittel-Marketing für Kinder

Am 20. Mai hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die WHO-Empfehlungen, die bereits im Jänner 2010 vom WHO-Vorstand befürwortet wurden, ohne grundlegende Änderungen angenommen.

Die wichtigsten Punkte für die Werbung und Marktkommunikation im Überblick:

  • die Mitgliedstaaten werden ermuntert die Auswirkungen von Marketing, das sich an Kinder richtet,  von besonders salz-, fett- und zuckerhaltigen Lebensmittel qualitativ und quantitativ zu reduzieren  (“power” and “exposure”) (RECS 1&2)
  • Die Regierungen brauchen klare Definitionen für
    - besonders salz-, fett- und zuckerhaltigen Lebensmittel (auch als “high fat/sugar/salt” (HFSS) foods bekannt)
    - bei welchem Alter es sich um Kinder handelt
    - Kommunikationskanäle
    - etc.
     (REC 4)
  • den Mitgliedstaaten soll ein Rüstzeug an Möglichkeiten geboten werden, um die Ziele zu erreichen. Sowohl gesetzliche als auch selbstregulierende Maßnahmen sollen ins Auge gefasst werden (PARA 22 & REC 7) .
  • Die Regierungen sollten die Führung in dieser Diskussion übernehmen und weitere Stakeholders für die Ziele gewinnen (REC 6).
  • Orte, wo Kinder sich sammeln und gemeinsam aufhalten, sollten grundsätzlich frei von jeglichem HFFS-Marketing sein (REC 5)
  • Unternehmen werden ermutigt Marketingstrategien zu erstellen, um die Ziele zu erreichen und sie global zu praktizieren (PARA 24)

Die WHO Empfehlungen haben grundsätzlich beratenden Charakter für nationale Gesundheitsstrategien – in diesem Fall für Lebensmittelmarketing, das sich an Kinder richtet.

Weiterführende Links:

Report des Meetings
Entwurf Empfehlungen 

 

Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa

Am 30. Mai 2007 präsentierte Gesundheitskommissar Markos Kyprianou die offizielle Version des Weißbuches "Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa". Der Zweck dahinter ist ein integriertes Konzept der EU darzustellen, das dazu beiträgt, Erkrankungen aufgrund ungesunder Ernährung, Übergewicht und Adipositas zu verringern.

Relevanz für die Kommunikationsbranche:

Auf Seite 12 des Weißbuches ist vermerkt, dass die Kommission daran arbeite "bessere Regeln für Werbung und Marketing zu fördern, die zumindest die Benchmarks der Europäischen Allianz für Normen in der Werbewirtschaft in allen Mitgliedstaaten erfüllen. In diesem Zusammenhang sehen neue Bestimmungen in der RIchtlinie über audiovisuelle Mediendienste vor, dass die Mitgliedstaaten die Ko- und Selbstregulierung, die von den Stakeholdern akzeptiert wird, auf nationaler Ebene fördern".


Da die Kapazitäten des Vorhandenseins von Systemen zur Überwachung der Entwicklung und Einhaltung vereinbarter Kodizes in der EU sehr unterschiedlich sind, müssen in den Mitgliedstaaten Systeme zur Selbstregulierung gestärkt werden. Eine Ausrichtung an dem Modell der Kommission für vorbildliche Verfahren ist wünschenswert.

Die Plattform soll dabei als Forum für die Überwachung des Ansatzes auf nationaler und untergeordneten Ebenen, von den Lebensmittekerzeugern bis zu den Einzelhändlern und dem Sektor der kommerziellen Kommunikation.

Lesen Sie hier die Finalversion des Weißbuches:

 Ernährung, Übergewicht, Adipositas

 

 

 

16. Juni 2010         

 

Kennzeichnung von Lebensmittel

 

Das Europäische Parlament hat in seiner ersten Lesung den Entwurf einer Richtlinie über die Kennzeichnung von Lebensmittel mit 559 Für-, 54 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen verabschiedet.  

 

Über folgende Inhalte wurde abgestimmt:

 

  • Lebensmitteletiketten müssen  die verpflichtenden Nährwertinformationen und die Richtwerte der täglich empfohlenen Tageszufuhr aufweisen.
  • Details über Transfette, Proteine, Ballaststoffe, etc. können auch auf die Verpackung vermerkt werden.
  • Die Ampelkennzeichnung wurde mehrheitlich abgelehnt. Auch die parallele Führung von Ampelkennzeichnungen auf nationalen Ebenen wurde abgelehnt.  
  • Herkunftslandangaben sollen auch auf weitere Lebensmittel ausgeweitet werden (bisher auf Rind, Honig, Olivenöl - nun auch auf alle Fleischsorten z.B.).
  • Nicht-vorabgepackte Lebensmittel sind von den Kennzeichnungen ausgenommen.
  • Alkoholische Getränke sind auch von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen - jedoch soll es für sogenannte "Alkopops" strenge Vorschriften geben.

 

Ausblick:
Es wird erwartet, dass der Entwurf für eine zweite Lesung in Europäische Parlament kommen wird, da eine schnelle Einigung beim Rat als unwahrscheinlich gilt. Wenn einmal die Richtlinie verabschiedet wird, hat die Lebensmittelindustrie 3 Jahre Zeit für die Umsetzung. Kleinere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Umsatz von unter 5 Millionen Euro haben 5 Jahre Zeit.  

 

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

 

 

16. März 2010         

 

  

  

  

 Ampelkennzeichnung von Lebensmittel von EU-Parlament abgelehnt

 

Der Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments hat die Ampelkennzeichnung bei Lebensmittel abgelehnt. Einig ist sich das Parlament mit der Kommission dahingehend, dass Schlüsselinformationen zum Nährwert, wie Energiegehalte, Fette, Zucker, Salz, etc. für ALLE Nahrungsmittel in der EU verpflichtend sein sollen.

 

Ein verpflichtendes farbiges Ampel-System auf der Vorderseite der Verpackung wurde vom Gesundheitsausschuss abgelehnt. Einig sind sich nämlich das Parlament und die Kommission dahingehend, dass nur allgemeine Regeln zur Informationsanzeige festzulegen sind und nicht eine spezielle Vorgabe.  

 

Der Vorschlag der Kommission alle Informationen mindestens in einer Schriftgröße von

3 mm auf der Verpackung abzudrucken, wurde vom Parlament insofern empfohlen geändert zu werden, als dass die Information klar lesbar sein soll.

 

Ausblick

Die erste Lesung des Parlaments ist für die Plenarsitzung Ende Mai geplant. Anschließend muss der Rat Stellung beziehen, bevor der Vorschlag anschließend wieder im Ausschuss debattiert wird.

 

Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments finden Sie hier.

9. September 2009         

Monitoring Report des "EU Pledge" vom Dezember 2007: Nahrungsmittel- und Getränke verpflichten sich Werbung für Kinder zu ändern

 

 
Am 9. September 2009 wurde der Monitoring Report "Compliance und Resultate" zum EU Pledge präsentiert: Elf große Nahrungsmittel- und Getränke Unternehmen haben am 11. Dezember 2007 ihre neue verbindliche Zugangsweise zur Werbung, die sich an Kinder richtet, in Brüssel vorgestellt. Zu diesen Unternehmen zählen: Burger King, Coca-Cola, Groupe Danone, Ferrero, General Mills, Kellogg, Kraft, Mars, Nestlé, PepsiCo und Unilever, die mehr als 50 Prozent des gesamten Nahrungsmittel- und Getränkewerbemarktes ausmachen.
 
Die Werbeverpflichtungen wurden in Frankreich, Deutschland, Irland, Polen und Spanien Anfang 2009 mit dem Jahr 2005 verglichen. Die Schulverpflichtungen wurden in Finnland, Ungarn, Niederlande und Portugal im März und April 2009 kontrolliert.
 
Grundsätzlich weist der Report eine sehr hohe Compliance-Rate mit den auferlegten Verpflichtungen im Rahmen des EU Pledges auf. Zusammenfassend kann man sagen:
 
  • 99,8 Prozent Compliance mit TV-Werbe-Verpflichtungen (--> keine Werbung während und um TV-Programme, die sich mehr als 50 Prozent an Kinder unter 12 Jahren richten)
  • 100 Prozent Compliance mit Print und Online-Werbe-Verpflichtungen
  • 93 Prozent weniger Werbung für Produkte, die nicht die Ernährungskriterien des Unternehmens in den Programmen, die sich mehrheitlich an Kinder richten, erfüllen
  • 61 Prozent weniger Werbung von Produkten dieser Unternehmen in Programmen, die sich mehrheitlich an Kinder richten
  • grundsätzlich 30 Prozent weniger Werbung von Produkten dieser Unternehmen (in allen Programmen, die sich an alle richten)
  • 93 Prozent Compliance mit den Schulverpflichtungen (schools commitment)
 
Weitere Informationen finden Sie hier.
 

 

27. Mai 2008            

 

Weißbuch "Adipositas" mit neuen Änderungen 

 

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittel hat am 19. Dezember 2007 einen Bericht über das Weißbuch zu Ernährung, Übergewicht, Adipositas verfasst.

 

Bis Ende Mai 2008 sind über 300 Änderungen eingegangen, allerdings sind keine überraschenden, neuen Elemente, die von der Audiovisuellen Medien Service Richtlinie oder der EU Platform for Diet, Physical Activity and Health abgedeckt werden, dazu gekommen.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

  • Selbstregulierung wird als wichtiges Instrument gegen den Kampf von Fettleibigkeit gesehen - unabhängige Kontrollen (Monitoring) sind jedoch unerlässlich
  • Selbstregulierungsmaßnahmen müssen alle Formen des Marketings im Internet und auch alle anderen Medien umfassen
  • Die Industrie soll speziell bei Werbung, die sich an Kinder richtet, gerade bei HFSS-Produkten (high in fat, salt and sugar) besonders Acht geben. Auch die neuen Formen der Marktkommunikation wie Online Spiele, Pop-ups oder SMS sollen Rücksicht nehmen.
  • Der Vorschlag, ab 21.00 keine Kinderwerbung mehr zu senden, wurde abgelehnt.
  • Über Sponsorship und Werbung für HFSS-Produkte in Schulen sollen die Schulenbehörden entscheiden

Zeitplan
Die Abstimmung im Plenum ist für 2. September 2008 vorgesehen.

 

Grundsätzliche Anmerkungen

Der Bericht ist unverbindlich und hat in dem Sinne keine direkten Auswirkungen. Er reflektiert allerdings sehr wohl die aktuelle Stimmungslage des Europäischen Parlaments.

 

Lesen Sie hier die Vollversion der Pressemitteilung.

15. März 2008          

 Konsumentenschützer fordern weltweite Werbeverbote für HFSS-Nahrungsmittel

Am 15. März 2008 haben die Consumers International (CI), die International Obesity Task Force (IOTF) und die International Association for the Study of Obesity (IASO) Empfehlungen für einen Kodex für an Kinder gerichtetes Marketing für Nahrungsmittel und nicht alkoholische Getränke veröffentlicht. Dieser Vorschlag wurde der WHO (Weltgesundheitsorganisation) vorgelegt.

Die Empfehlungen setzen ein Marketingverbot von Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt für Kinder unter 16 Jahren zum Ziel.  Es wird folgendes gefordert:

  • Verbot von Radio und TV-Werbung von Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt zwischen 6 Uhr und 21 Uhr
  • Kein Marketing von Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt in den neuen Medien (Websites, soziale Plattformen, SMS, etc.)
  • Keine Werbung von Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt in Schulen
  • Keine Werbegeschenke in Zusammenhang  mit Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt
  • Persönlichkeiten, Comic-Figuren sollen nicht mit Nahrung mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt in Zusammenhang gebracht werden

Gleichzeitig wurde eine neue Kampagne mit der Website www.junkfoodgeneration.org gestartet.

Finden Sie hier die Vollversion der Empfehlungen:

 Recommendations for an International Code of Marketing of Foods and Non-Alcoholic beverages to Children (Englisch) (pdf | 440 kB)

Lesen Sie hier die Presseaussendung der internationalen Konsumentenschützer.  

Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ist der Meinung, dass das HFSS-Werbeverbot nicht das passende Instrument für die Beseitigung gesellschaftlicher Probleme ist. Der Fachverband setzt sich weiterhin für eine effekive Selbstregulierung ein und befürwortet keine weiteren potenziellen Restriktionen.

 

11. Dezember 2007                    

Nahrungsmittel- und Getränke Unternehmen verpflichten sich Werbung für Kinder zu ändern.

Elf große Nahrungsmittel- und Getränke Unternehmen haben am 11. Dezember 2007 ihre neue verbindliche Zugangsweise zur Werbung, die sich an Kinder richtet, in Brüssel vorgestellt. Zu diesen Unternehmen zählen: Burger King, Coca-Cola, Groupe Danone, Ferrero, General Mills, Kellogg, Kraft, Mars, Nestlé, PepsiCo und Unilever, die mehr als 50 Prozent des gesamten Nahrungsmittel- und Getränkewerbemarktes ausmachen.

Im Rahmen des EU-Pledge Programmes haben sich die Konzerne darüber geeinigt bis Ende 2008 freiwillige Maßnahmen je nach Unternehmen zu implementieren, die die folgende Minimalkriterien erfüllen:

  • Keine Produkt-Werbemaßnahmen in TV, Print und Internet, die sich an Kinder unter 12 Jahre richten (mit Ausnahme von Produkten, die internationale Ernährungsrichtlinien berücksichtigen)
  • Keine Kommunikation von Produkten in Schulen (außer die Schuldirektion erlaubt es für Bildungszwecke). 

Diese freiwilligen Maßnahmen sind die „Antworten“ auf die Anregungen des Gesundheitskommissars Markos Kyprianou, der im Rahmen der EU Plattform Ernährung, physische Aktivitäten und Gesundheit aktiv gegen das Problem der Fettleibigkeit kämpft.

Hier finden Sie die Presseaussendung im Original:

 Presseaussendung 11.12.2007 (englisch) (pdf | 48 kB)

 

 


 

KINDER

24. April 2008         

Neue Website zum Schutz vor Gefahren für Kindern im Internet

Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit führenden Unternehmen der Internet- und Telekommunikationsbranche eine neue Website ins Leben gerufen, die auf Gefahren im Internet aufmerksam machen soll. Lehrern soll damit ein "Tool" zur Verfügung gestellt werden, um Kinder für das Internet und die Mobiltelefonie zu sensibilisieren. Das Bewusstsein für Sicherheit im Internet soll grundsätzlich gestärkt werden.  

Die neue Website lautet www.teachtoday.eu.

Weitere Informationen finden Sie hier.

16. Jänner 2008            

 Entschließung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie

Auf Werbung wird in folgenden Punkten Bezug genommen:


 

63.   wünscht sich zum Schutz der Kinderrechte die Schaffung eines angemessenen, effektiven und verhältnismäßigen Regelungssystems mit Dialog, das für Provider, Medien (öffentliche und private Fernsehkanäle, Werbung, Presse, Videospiele, Mobiltelefone und Internet) und die Industrie gelten sollte, um unter anderem die Übertragung kindergefährdender Bilder und Inhalte (einschließlich Cyberbullying) und den Verkauf von Videospielen mit gewalttätigem Inhalt zu verbieten, da diese zur Gewalt und zum Sexismus anstiften und deshalb für die psychische und physische Entwicklung des Kindes schädlich sein können; verweist darüber hinaus auf die besorgniserregende Zunahme des Austauschs pornografischer und Kindesmissbrauch zeigender Bilder per MMS; unterstützt das Programm Safer Internet Plus durch Umsetzung operativer und technischer Maßnahmen insbesondere zum Schutz der Kinder; fordert in diesem Rahmen die Mitgliedstaaten und Internetanbieter auch auf, in Zusammenarbeit mit Firmen, die Suchmaschinen anbieten, und der Polizei Sperrtechniken einzusetzen, um Internetnutzer daran zu hindern, illegale Websites mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern aufzurufen, und die Öffentlichkeit daran zu hindern, Material aufzurufen, bei dem der sexuelle Missbrauch von Kindern dargestellt wird;

67.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mechanismen zur Kontrolle der Programminhalte des Fernsehens in Sendezeiten, zu denen die meisten Kinder zuschauen, sowie die elterliche Kontrolle durch geeignete und einheitliche Informationen über die Fernsehprogramme zu stärken; betont, dass die Informationstechnologie den Kindern noch weitere Zugangsmöglichkeiten zu Fernsehprogrammen zu jeder Zeit von jedem Computer mit Internetanschluss bietet; weist darauf hin, dass eingehender überprüft werden muss, ob die Massenmedien ein Recht auf ungehinderten Zugang zu Kindern und die Kinder ein Recht auf ungehinderten Zugang zu den Massenmedien haben;

157.   weist auf die Besorgnis erregende Tatsache hin, dass die Fettleibigkeit bei Kindern in Europa zunimmt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Schätzungen zufolge über 21 Millionen Kinder in der Europäischen Union übergewichtig sind, und dass diese Zahl jedes Jahr um 400 000 zunimmt; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, um aggressive und irreführende Werbung zu regulieren und die Bestimmungen über die ernährungsspezifische Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln zu verbessern und so gegen das wachsende Problem der Fettleibigkeit vorzugehen;

167.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung alkoholbedingter Schäden bei Frauen und Kindern durch folgende Maßnahmen zu intensivieren:   

a) verbesserte Informationen für Frauen über das Syondrom der alkoholbedingten fötalen Störungen; 

b) Bereitstellung geeigneter Gesundheitsleistungen und Beratung für Frauen mit Alkoholproblemen während und nach der Schwangerschaft sowie für Frauen und Kinder in Familien, in denen es Probleme im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenmissbrauch gibt;  

c) Einführung strengerer Vorschriften über Werbung für alkoholische Getränke und Sponsoring von Sportveranstaltungen durch die Alkoholindustrie in Form von Werbeverboten zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr und durch ein Werbeverbot für alkoholische Erzeugnisse mit auf Kindern ausgerichteten Inhalten (Computerspiele, Comics), damit den Kindern kein positives Bild von Alkohol vermittelt wird, und 

d) Verbot von alkoholischen Getränken, die sich in der Gestaltung kaum von Süßigkeiten oder Spielzeug unterscheiden, da Kinder nicht zwischen alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken unterscheiden können;


Lesen Sie hier die Vollversion der EU-Kinderrechtsstrategie.

 

 


 

 

 TABAK

28. Mai 2008          


Bericht über die Durchführung der Richtlinie für die Tabakwerbung (2003/33/EG)

Der Bericht der EU-Kommission beruht auf Informationen, die die Kommission von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten von Bürgern, von Nichtregierungsorganisation und durch Beobachtungen der Kommissionsdienststellen und einer Gruppe aus Verbindungsbeamten erhalten hat.

Die Europäische Kommission merkt gleich am Anfang an, dass seit der Umsetzung der Richtlinie noch nicht viel Zeit vergangen ist und es noch zu früh ist die Auswirkungen der Richtlinie auf die öffentliche Gesundheit zu bewerten.

Hier finden Sie das Wichtigste im Überblick:

  • Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten:

Die Umsetzungsfrist lief am 31. Juli 2005 ab. Diese Frist wurde mit einigen Ausnahmen - Deutschland zögerte es bis Dezember 2006 hinaus - von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten eingehalten.

Gerade bei der Umsetzung des Tabak-Sponsorings bei Großveranstaltungen wie Formel eins oder Motorrad-Grand Prix taten sich einige Mitgliedsstaaten schwer, da sie Ausnahmen vom Verbot vorgesehen haben. Nach Einschreiten der Kommission wurden die Ausnahmen aufgehoben.

Grundsätzlich schreibt die Kommission in ihrem Bericht, dass die Verbote der Werbung und des Sponsorings in den Mitgliedstaaten weiter gefasst als in der Richtlinie vorgegeben sind (beispielsweise für Werbung im Kino oder Verkaufsstellen, Sponsoring aller Veranstaltungen und für Gratisverteilungen).

  • Durchführung in den Mitgliedstaaten:

Printmedien:
In den Printmedien wird das Verbot der Tabakwerbung im Allgemeinen eingehalten.

Tabakwerbung wurde aber auch in Form von Hinweisen in Presseberichten oder Printmedieninhalten eingebaut - beispielsweise durch Erkennungssymbole von Tabakmarken im Hintergrund von Modeaufnahmen einer Modezeitschrift.

Auch merkt die Kommission in ihrem Bericht an, dass Tabakwerbung oft in Nachrichtensendungen (z.B. Bilder in Sportveranstaltungen) aus Drittländern, in denen Tabaksponsoring erlaubt ist, erscheint.

Dienste der Informationsgesellschaft:
Die virtuelle (und damit weltweite!) Umgebung stellt die verbreitetste grenzübergreifende Plattform für Tabakwerbung und gleichzeitig die größte Herausforderung für die wirksame Durchführung des EU-Werbeverbots dar.

Tabakwerbung erfolgt im Internet zumeist nicht im herkömmlichen Sinne sondern auf indirekte Art.  Auch wird zumeist beim Verkauf von Tabakerzeugnissen im Internet für das Tabakprodukt geworben. Sollte die natürliche oder juristische Person identifiziert werden, kann diese rasch die Website  schließen und sie an einer anderen Stelle neu öffnen.

Sponsoring:
Die meisten Mitgliedstaaten haben nicht nur das Sponsoring für grenzübergreifende sondern auch für lokale Veranstaltungen verboten. Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen kommen immer noch in Medienberichten von Drittländern vor, in denen dies erlaubt ist. Die Kommission ist der Meinung, dass diese die Gefahr der Untergrabung des EU-Verbotes birgt und meint, dass hier Handlungsbedarf bei den Drittländern besteht.

Tabakwerbung in Filmen findet meistens im Verborgenen statt. Es kann sich als schwierig erweisen, Anhaltspunkte dafür zu finden, ob ein Sponsoring erfolgt oder nicht.

Als grenzübergreifendes Mittel der Vermarktung von Tabakerzeugnissen wird immer noch Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Solche Fälle müssen die verschiedenen Mitgliedstaaten gezielter angehen.

Zurzeit sieht die Kommission keine Veranlassung, eine Änderung der Richtlinie vorzuschlagen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

  • Bericht über die Durchführung der Richtlinie für die Tabakwerbung (2003/33/EG)
  • EU-Website über die Tabakrichtlinie.

     


SONSTIGE

15. April 2008          

 FEMM: Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Am 15. April 2008 hat der 'Europäische Ausschuss für die Rechte der
Frau und die Gleichstellung der Geschlechter' (FEMM: http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/homeCom.do?language=DE&body=FEMM) über ihre Initiative über die Auswirkungen
von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
im Parlament diskutiert.

Den Entwurf eines Berichtes über die Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern finden Sie unter: www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/715/715662/715662de.pdf

Der Bericht betont, dass Erziehung der Schlüssel zum Problem sei, fordert aber auch, den Zusammenhang zwischen Geschlechterstereotypisierung in  der Werbung und der Ungleichheit der Geschlechter zu  erforschen. Das Dokument nimmt  - neben Anregungen zu (Massen)medien allgemein aber auch Kommunikationsbereichen wie Schul- und Lehrbüchern sowie Videospielen - in zwei weiteren Punkten explizit auf Werbung Bezug:

      • 10.  betont, dass die Medien eine wichtige Rolle bei der Schaffung und Zementierung  von Geschlechterstereotypen spielen, und fordert die EU-Institutionen und die  Mitgliedstaaten auf, ethische und/oder rechtliche Regeln darüber, wie Menschen  beiderlei Geschlechts in der Werbung dargestellt werden können und sollten,  einzuhalten bzw. solche Regeln einzuführen;
      • 15.  betont, wie notwendig aus der Geschlechterperspektive positive Beispiele in  den Medien und in der Werbewelt sind, um aufzuzeigen, dass Wandel möglich und  wünschenswert ist;

Der Bericht hält  es für unbedingt notwendig, dass über die Medien und ihre Rolle bei der  Schaffung und Zementierung von Geschlechterstereotypen ständig diskutiert  wird.

Frau Svensson, Berichterstatterin, stellte in der Diskussion klar, dass sich ihr Anliegen nicht auf die Einschränkung der Meinungsfreiheit bezieht und damit ein neues Regelwerk entstehen soll, sondern eine verbesserte Situation der Frau in den Mitgliedstaaten erzielt werden soll.

Zeitplan:
Die Abstimmung im Plenum ist für Juni 2008 vorgesehen.

Die Situation in Österreich:
Der “Selbstbeschränkungskodex” des Österreichischen Werberates enthält neben dem allgemeinen Diskriminierungsverbot einen speziellen Passus “Frauen” (Pkt. 2.2., http://www.werberat.or.at/richtlinien.asp?mid=11), der u.a. aussagt, es sollen keine Sujets Anwendung finden, die dem modernen Frauenbild widersprechen. Damit geht der österreichische Kodex in diesem Punkt weiter als z.B. der Internationale ICC-Code (http://www.fachverbandwerbung.at/de-service-code_of_ethics.shtml#ICC%20Code) aus dem Jahr 2006. Mit 11% der Beschwerden war das Thema “Frauendiskriminierung” im Jahr 2007 an der zweihäufigste Grund für Beschwerden beim Werberat.

Position des Fachverbandes:
Die Thematik ist aus Sicht des Fachverbandes stets relevant.  Der Werberat wird sich der Thematik in Zukunft sicherlich verstärkt annehmen, auch seitens des Fachverbandes werden proaktive Maßnahmen zu diesem Thema unterstützt. Gesetzliche Maßnahmen über bestehende Regelungen hinaus hält der Fachverband jedoch für nicht zielführend. 

 

 

 

Österreich


Welche gesetzlichen und anders geregelte Werbebeschränkungen gibt es?

Wirtschaftswerbung ist in Österreich in ein engmaschiges Netz staatlicher, selbstdisziplinärer und freiwilliger Regelungen eingebettet. Damit werden sowohl Konsumenten als auch Mitbewerber vor unlauteren, irreführenden, anstößigen und unerwünschten Werbebotschaften geschützt.

Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wird durch die Gerichte kontrolliert. Gegen gesetzlich unzulässige Werbung können Wettbewerbsvereine, Verbraucherverbände oder betroffene Mitbewerber klagen. Als Grundgesetz der Werbung gilt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus legen zahlreiche weitere Spezialgesetze und Verordnungen allgemeine Grundsätze und konkrete Werbeverbote- bzw. Werbebeschränkungen fest.

Neben den gesetzlichen Normen gibt es selbstdisziplinäre Mechanismen in der Werbewirtschaft. Der Österreichische Werberat ist die österreichische Selbstbeschränkungsinstitution der Werbewirtschaft. [ http://www.werberat.or.at/ ]

In allen europäischen Ländern gibt es ebenfalls funktionierende Selbstbeschränkungssysteme. [ http://www.easa-alliance.org/ ]

Daneben finden sich weitere nicht-staatliche Werbebeschränkungen wie z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ORF. [ http://enterprise.orf.at/mediendatenbank/download/tv/2006/AGB_TVRadio06_08.pdf ]



Ist Werbung für alkoholische Getränke erlaubt?

Grundsätzlich ist Werbung für alkoholische Getränke in Österreich erlaubt. Gesetzliche Beschränkungen für Werbung für alkoholischen Getränke (z.B. Verbot für Alkoholwerbung ab einem bestimmten Alkoholgehalt, Verbot, Alkoholwerbung an Minderjährige zu richten etc.) sind aber vor allem für TV und Radio vorgesehen. Diesbezügliche Bestimmungen finden sich im § 5e Rundfunkgesetz oder im § 26 Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz.

Weitere Beschränkungen für Alkoholwerbung finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ORF. [ http://enterprise.orf.at/mediendatenbank/download/tv/2006/AGB_TVRadio06_08.pdf ]

Der Selbstbeschränkungskodex des Österreichischen Werberates enthält ebenfalls relevante Bestimmungen für Alkoholwerbung. [ http://www.werberat.or.at/ ]



Was ist beim Tabakwerbeverbot zu beachten?

Am 31. Juli 2005 ist die EU-Richtlinie über das Tabakwerbeverbot in Kraft getreten. Diese Richtlinie untersagt Tabakwerbung im Rundfunk, in den Printmedien sowie im Internet. Darüber hinaus verbietet sie das Sponsoring von grenzüberschreitenden Sport- und Kulturveranstaltungen.

Ausgenommen vom Tabakwerbeverbot sind nur Mitteilungen im Tabak-Fachhandel, Werbung in und an Tabak-Fachgeschäften und Werbung in Printmedien aus Ländern außerhalb der EU. Grundsätzlich verboten ist auch die Verwendung von Namen, Marken, Symbolen oder sonstige Unterscheidungsmerkmale für Erzeugnisse, die bei der Vermarktung von Tabakerzeugnissen Verwendung finden. Bei dieser sogenannten indirekten Werbung für Tabakerzeugnisse sind nur geringfügige Ausnahmen vorgesehen.

Bestimmte Ausnahmen waren noch bis 31.12.2006 gültig:

  • Werbung für Tabakerzeugnisse in der Form von Plakatwerbung sowie Kinowerbung im Rahmen nicht jugendfreier Kinovorstellungen

  • Sponsoring von rein lokalen Veranstaltungen oder Aktivitäten, deren Teilnehmer ausschließlich aus einem Mitgliedstaat kommen und die auch keine sonstige grenzüberschreitende Wirkung haben

Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (pdf | 198 kB)

 

Rechtswidrige Zettelwerbung auf PKW-Windschutzscheiben

Am 12.7.2008 ist sowohl in der ORF-Radiosendung "help" als auch auf im Onlineportal des ORF (siehe http://help.orf.at/?story=7810) ein Beitrag mit der Schlagzeile "Rechtswidrige Zettelwerbung auf PKW-Windschutzscheiben" erschienen. Darin wird auf folgenden Buchtipp verwiesen: "Barbara Auracher-Jäger, Verkehrsrecht für alle - Straßenverkehr, Fahrzeug, Führerschein und Verkehrsstrafen", erschienen im Linde-Verlag 2008.

Die Kernaussagen des "help-Beitrages" sind:

Unerwünschte Werbung sorgt immer wieder für Ärger.

Werbezettel, die bei geparkten Autos auf die Windschutzscheibe hinter die Scheibenwischer geklemmt werden, sorgen für Unmut.

Werbung ist nicht nur lästig, sondern sogar gefährlich und vor allem rechtswidrig.
Laut Straßenverkehrsordnung handelt es sich um eine Benutzung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken.

Um dieses Übel einzudämmen, wird empfohlen mit den Werbezetteln zur nächsten Polizeistation zu gehen.

Eine Anzeige könnte Gewerbetreibende von dieser Art der Werbe-Zwangsbeglückung abhalten.


Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieses "help-Beitrages" und der durch diese Bucherscheinung gegebenen Publizität von den Konsumentenschützern und den Konsumenten nunmehr verstärkt entsprechende Maßnahmen zu Lasten der Werbewirtschaft und der Werbemittelverteiler gesetzt werden.
 
Der Fachverband vertritt dazu folgende rechtliche Position:

Für die Benützung von Straßen zu gewerblichen Zwecken oder Werbezwecken ist nach § 82 Abs. 1 StVO eine Bewilligung notwendig. Darunter fällt auch das Verteilen von Werbematerial an geparkten Autos. Diese Bewilligung ist davon abhängig, wie sehr die Sicherheit oder Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden. Solche Bewilligungen werden beim jeweiligen Magistrat, der Gemeinde oder bei der Landesregierung erteilt (§ 82 Abs. 5 StVO).
Seit Ende der 90er Jahre wird diese Auslegung der StVO auch von den Unabhängigen Verwaltungssenaten unterstützt. Im konkreten Fall steht das Verteilen von Werbematerial an geparkten Autos als Verwaltungsstrafe (§ 82 StVO in Verbindung mit § 19 Verwaltungsstrafgesetz) unter Strafsanktion.


Die StVO kommt jedoch nur bei öffentlichen Verkehrsflächen bzw. bei privaten Verkehrsflächen, für deren Benutzung die StVO gilt zur Anwendung. An privaten Flächen ist das Verteilen von Werbematerial - mit Zustimmung des Grundeigentümers - an geparkten Autos erlaubt.

Belgien

März 2010            

Virtueller Streik mehrerer belgischer Werbeagenturen

24 belgische Kommunikationsagenturen streikten eine Woche lang virtuell gegen die aktuellen Entwicklungen von Pitches. Dabei gingen sie mit ihren Websites offline und riefen mittels eines Briefes die belgische Wettbewerbs-Charta in Erinnerung. 

Positivstes Feedback  - weltweit!

Sehen Sie selbst: Das kompakte Video zum Streik (2 Min)

Quelle: ACC


  

 
Deutschland

9. April 2009          

Weiterentwicklung des deutschen Werberates

Der Deutsche Werberat, die Selbstkontrollinstanz für Wirtschaftswerbung in Deutschland, hat ein Bündel innovativer Maßnahmen in Kraft gesetzt:

  • Seit April 2009 gelten in Deutschland für Alkoholhersteller, Handel, Medien und Agenturen erweiterte Bestimmungen über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke. 
  • Ab Mai 2009 können Unternehmen sämtlicher Branchen ihre Werbemaßnahmen vorbewerten lassen. Konflikte mit selbstdisziplinären und rechtlichen Vorgaben sollen bereits im Vorfeld der Veröffentlichung von Werbung vermieden werden.
  • Der Deutsche Werberat wird den Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen intensivieren: Ab 2009 steht das Gremium im Rahmen der 'Konferenz Werbung und Gesellschaft’ allen interessierten Kreisen mit jährlichen Veranstaltungen für offenen Diskurs zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Werberat 

 

Frankreich

9. März 2009            

 Alkoholwerbung  nun im Internet erlaubt

Am 9. März 2009 hat das französische Parlament Alkohol Werbung im Internet für zulässig erklärt. Zu den Ausnahmen zählt aufdringliche Werbung, wie beispielsweise Pop-up-Fenster. Auch ist Werbung auf Webseiten, die sich vor allem an Kinder und Jugendliche richtet, sowie auf Webseiten von Sportclubs oder Sportvereinen, nicht erlaubt.

Quelle: EACA

Großbritannien

 Britisches Product Placement Verbot bleibt aufrecht

Trotz der EU-Richtlinie über Fernsehen und audiovisuelle Mediendienste hat das britische Kulturministerium beschlossen die Einführung von Product Placement im Fernsehen zu unterbinden. Weiterhin erlaubt ist Product Placement bei Video-on-demand-Programmen, sowie bei Filmen und Fernsehprogrammen, die außerhalb von Großbritannien kommen.

Die britische Regierung hat angemerkt, dass sie ihre Entscheidung im Jahre 2011/2012 überprüfen wird.

Quelle: EACA
 

UK: TV-Werbeverbot für Junk-Food

Seit 1. April 2007 gibt es eine erste Einschränkung in der britischen TV-Werbung für fettige, salzhaltige und süße (auch unter HFSS (High in fat, salt and sugar) bekannt) Getränke- oder Nahrungsmittelwerbung.

Diese im folgenden Zeitraum nicht erlaubt:

- während dem Kinderprogramm für Kinder im Alter von 4-9 Jahre
- unmittelbar vor dem Kinderprogramm für Kinder im Alter von 4-9 Jahre
- unmittelbar nach dem Kinderprogramm für Kinder im Alter von 4-9 Jahre 
Diese Maßnahme wird sich ab 1. Jänner 2008 auf Kinder im Alter von 4-15 Jahre ausweiten. Eine komplette Implementierung der Regelung ist bis Ende 2008 anberaumt. Bereits bestehende Kampagnen dürfen in Großbritannien nur mehr bis Ende Juni 2007 ausgestrahlt werden.

Auch davon betroffen ist die TV-Werbung für HFSS-Produkte mit bekannten Persönlichkeiten (Testimonials, wie z.B. David Beckham, Profifußballer) oder (Comic-) Charakteren, sowie Produkt-Sponsoring.

Die britische Gesundheitsministerin wird die Auswirkungen dieser neuen Maßnahmen prüfen und kann sich in weiterer Folge auch vorstellen, diese Regelung von der
TV-Branche auf alle Medien auszuweiten. 

Ausblick

Die audiovisuelle Medienregulative (TV, Internet, etc.) der EU wird die Implementierung eines spezifischen Selbstregulierungs-/Co-Regulierungsinstrument in den Nationalstaaten für diesen Bereich der Werbung von den Medienbetreibern und der Industrie verlangen (voraussichtliche ab Mitte/Ende 2008).

Die EU-Kommission arbeitet zurzeit an einem Grünbuch "Food and healthy lifestyle", das unter Umständen ähnliche Empfehlungen an die Nationalstaaten zur Umsetzung geben wird. Österreich kann in diesem Fall auch davon betroffen sein. 

TV-Werbeverbot wird voraussichtlich von britischer Anti-Fettleibigkeitskampagne abgelöst

Die britische Regierung hat soeben ihre Überlegung zur Einstellung ihrer Pläne zum TV-Werbeverbot von HFSS-Produkten veröffentlicht. Vermutet wird, dass die Aufhebung des Verbotes mit einer öffentlichen Anti-Fettleibigkeitskampagne zur Lösung des Problemes des Übergewichts in Verbindung steht. Mit Aufhebung des Verbotes würde die TV-Werbebranche nicht auf 200 Millionen Pfund (zirka 270 Millionen Euro) verzichten müssen.

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UK: Abschreckende Bilder auf Zigarettenschachteln

Der britische Gesundheitsminister Alan Johnson hat beschlossen, dass ab Herbst 2008 Zigarettenschachteln nicht mehr mit Schriftzügen sondern nur mehr mit "Ekelfotos" zu kaufen sein werden. Bereits in einigen Ländern sollen die Bilder Menschen zum Aufhören animiert haben, so Johnson.
15 Fotos wurden aus einem Bilderpool der Europäischen Kommission herausgefiltert und werden nun verpflichtend auf den Zigarettenschachteln zu sehen sein. Bekommen Sie hier einen Einblick in die Bilderserie.

  

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