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Fachverband Werbung & Marktkommunikation
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Robinsonliste

Wer kann die Robinsonliste beziehen?

 In Österreich dürfen nach der Gewerbeordnung nur österreichische Adressverlage und Direktmarketingunternehmen mit Firmensitz im Inland die Robinsonliste erhalten.

Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ist seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 gesetzlich verpflichtet (§ 151 Abs. 9 GewO), die sog. "Robinsonliste" zu führen und den österreichischen Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen zur Verfügung zu stellen. In diese Liste sind Personen eingetragen, welche die Zustellung von persönlich adressiertem Werbematerial für sich ausschließen wollen.

Um seinen Mitgliedsunternehmungen ein umfangreiches Service bieten zu können, stellt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ab 1. Jänner 2009 die Robinsonliste den österreichischen Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen kostenlos zur Verfügung.

Wir bitten Sie um ein Anforderungs-E-Mail an werbung@wko.at.

Was ist die Robinsonliste?

Die Eintragung in die sogenannte Robinson-Liste bewirkt, dass an Sie als Konsument oder Unternehmen kein persönlich adressiertes Werbematerial mehr versandt oder verteilt wird. Durch Einsendung einer kurzen formlosen Mitteilung -  per Postkarte, Fax oder E-Mail - unter Angabe Ihrer Anschrift (einschließlich Vornamen, Nachnamen und eventueller Titel) an den

          Fachverband Werbung und Marktkommunikation
          Wiedner Hauptstraße 73, 1040 Wien
          F +43(0)5 90 900 - 285
          E werbung@wko.at

werden Ihre Daten von uns an die österreichischen Adressverlage und Direktwerbeunternehmen weitergeleitet, die dann Ihre persönliche Anschrift - soweit dort vorhanden - aus diversen Datenbeständen streichen.

Gewünschtes Werbematerial sowie amtliche Mitteilungen erhalten Sie natürlich weiterhin!
Die Robinsonliste kommt nach der Gewerbeordnung für unadressierte Massensendungen wie z.B. "An einen Haushalt" auch nicht zur Anwendung.



 Auch die Telekom-Regulierungsbehörde RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) führt seit 1. Januar 2002 gemäß §7 des E-Commerce-Gesetzes eine Liste, in die sich alle jene natürlichen und juristischen Personen kostenlos eintragen können, die keine Werbemails erhalten wollen. Dienstanbieter, die E-Mail-Werbung unaufgefordert versenden, müssen diese Liste beachten, indem sie an darin enthaltene Adressen keine Werbemails senden. 

Wie kann man sich in diese Liste der RTR eintragen lassen?
Alle Informationen zum Eintragen von E-Mail Adressen & Domains, sowie zum Abrufen der Liste gem. § 7 ECG finden Sie hier.

Bildquelle: Pixelio

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