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Leistungsverrechnung

Was ist die Agenturprovision?

Unter der Agenturprovision versteht man jenes Honorar, das die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält. Weit verbreitet ist, dass die Medien als "Agenturprovision" einen Preisnachlass bis zu 15% gewähren.

Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur.


Was muss ich bei der Kundenabrechnung beachten?

Bei der Kundenabrechnung sollte auf eine möglichst frühzeitige Leistungsabrechnung geachtet werden. Dies bedingt entsprechende organisatorische Vorbereitungen für eine rasche Fakturierung.

Nach den einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

Zur Deckung des Agenturaufwandes können Vorschüsse verlangt werden. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Agentur ein angemessenes Honorar, das sich grundsätzlich an der Höhe des über sie abgewickelten Werbeetats orientiert.

Zu beachten sind demgegenüber die Zahlungsverpflichtungen der Agentur gegenüber anderen Leistungsträgern, insbesondere Druckereien, Reprostudios und Medien, sowohl hinsichtlich des Liquiditätsbedarfs, als auch hinsichtlich des Risikos.


Können Aufwendungen für Präsentationen verrechnet werden?

Prinzipiell steht der Agentur für die Teilnahme an Präsentationen ein angemessenes Honorar zu, das zumindest die gesamten Personal- und Sachkosten der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

Ein solches Präsentationshonorar muss jedoch zwischen der Agentur und dem Kunden stets vereinbart werden.

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