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Fachverband Werbung & Marktkommunikation
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2010 FIFA World Cup South Africa 

Fußball 2Die Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika bietet als größtes Sportereignis überhaupt
auch der österreichischen Werbewirtschaft attraktive Möglichkeiten, Produkte und Dienstleistungen auf kreative Weise zu vermarkten. Werbung profitiert von der allgemeinen Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit der WM 2010.

Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation hat Ihnen eine Broschüre zusammengestellt, wie Sie als Unternehmer Sportgroßveranstaltungen wie die WM 2010 in Südafrika auch für Ihr Unternehmen nutzen können.

 Sponsoring Leitfaden WM 2010 Südafrika (pdf | 1.641 KB)

 

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Werbung im Zusammenhang mit der
Fußball-WM 2010

Bei der Werbung mit der WM 2010 sind jedoch spezielle werbliche und rechtliche Schranken zu beachten.

Im Folgenden soll Ihnen ein erster Überblick über die Werbe- und Marketingregeln der FIFA
gegeben werden. Grundsätzlich gibt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation
folgende Empfehlungen:

  • Verwenden Sie keine eingetragenen Wort-Bild-Marken der FIFA (Logo, Maskottchen).

  • Erwecken Sie nicht den Anschein, Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung sei offiziell genehmigt oder lizenziert.

  • Kopieren Sie nicht die Gestaltung der lizenzierten Merchandising-Artikel oder das Erscheinungsbild geschützter Sponsoren und Förderer.

Lesen Sie mehr:

 Broschüre rechtliche Rahmenbedingungen  (pdf | 629 KB)  Stand März 2010

  

Public Viewing

Ab sofort sind nicht-kommerzielle Public Viewing Events in Österreich generell zulässig und bedürfen keiner Lizenz durch die FIFA mehr, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Das Public Viewing Event wird von der FIFA als "nicht-kommerziell" eingestuft. Dies trifft zu, wenn die Veranstaltung nicht gesponsert und kein Eintrittsgeld erhoben wird.
  • Die Bestimmungen des "FIFA Reglements für nicht-gewerbliche Public Viewing Veranstaltungen" werden eingehalten. Falls die Veranstaltung aufgrund dieser Regularien als gewerblich einzustufen ist, besteht leider aufgrund der abgelaufenen Meldefrist keine Möglichkeit mehr, eine Lizenz zu erwerben. Die PV-Richtlinien der Fifa und weitere nützliche Infos zum Thema sind unter http://de.fifa.com/worldcup/organisation/publicviewing bzw. www.vvat.at zu finden.

Die Einwilligung des Rechteinhabers in Österreich (ORF) zur Verwendung des Bildsignals für nicht-kommerzielle Public Viewing Veranstaltungen wurde im Rahmen einer Pauschalerklärung bereits erteilt und braucht deshalb nicht mehr eingeholt zu werden.

Public und Gastro Viewing bis zu 3 Metern Bildschirmdiagonale ist für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von AKM-Lizenz und AKM-Entgelt befreit!

Werden die Gäste jedoch zusätzlich mit Live-Musik oder Hintergrundmusik unterhalten, ist diese öffentliche Aufführung von Musik nicht AKM-frei.

Somit sind alle nicht-kommerziellen Public bzw. Gastro Viewing Events bis zu einer Bildschirmdiagonale von maximal 3 Metern frei von Lizenzen und Gebühren.

 

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